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Gesetzentwurf

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat vor Kurzem den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage präsentiert. Der Entwurf wurde von der Bundesregierung am 9.5.2018 beschlossen. Das Gesetz soll bereits ab 1.11.2018 gelten.

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Sinn und Zweck der neuen Musterfeststellungsklage (MFK) ist, dass qualifizierte Verbraucherverbände gegenüber einem Unternehmen zentrale Haftungsvoraussetzungen für alle vergleichbar betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren verbindlich klären lassen können. Das neue Musterfeststellungsklageverfahren ist aber nicht vergleichbar mit den aus den USA bekannten Sammelklageverfahren. Denn die Verbraucher erhalten mit einer MFK kein vollstreckbares Urteil. Das heißt, dass Verbraucher ihre Ansprüche gegebenenfalls in einem weiteren Gerichtsverfahren durchsetzen müssen. Die MFK erleichtert aber die Durchsetzung individueller Rechtsansprüche in den individuellen Klageverfahren.

Stand: 27. Juni 2018

Bild: ferkelraggae - Fotolia.com

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Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
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