bypass_blocks_title
Inhalt
/steuernews/f%C3%BCr_alle_mandanten/

Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurden entsprechende Vorschriften im Einkommensteuergesetz (EStG) und in der Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) abgeändert. Dies führte dazu, dass aus der bislang geltenden Belegvorlagepflicht eine weitestgehende Belegvorhaltepflicht geworden ist.

Belegvorhaltepflicht

Steuerpflichtige müssen erstmalig mit Abgabe ihrer Steuererklärung für 2017 keine Belege und/oder Aufstellungen mehr vorlegen. Stattdessen müssen die Belege von den Steuerpflichtigen vorgehalten und nur noch auf Anforderung übersandt werden.

Erstmalige Aufwendungen

Werden vom Steuerpflichtigen bestimmte Aufwendungen erstmals geltend gemacht, wird die Finanzverwaltung Belege für die geltend gemachten Aufwendungen verlangen. Im Übrigen dürften Steuerpflichtige nur noch in Ausnahmefällen Belege vorlegen müssen.

Stand: 25. April 2018

Bild: vizafoto - Fotolia.com

Über uns: Mit uns sind Sie gut beraten! Wir bieten Steuerberatung und Wirtschaftprüfung in Bad Oeynhausen, Minden-Lübbecke. Kontaktieren Sie unsere Experten und profitieren Sie von mehr als 50 Jahren Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer | Vereidigte Buchprüfer | Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.