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Alterssicherung

Die Alterssicherung der Landwirte ist als Teil der gesetzlichen Rentenversicherung eine berufsständische Einrichtung zur Altersvorsorge der Landwirte in Deutschland. Versicherungspflichtig sind neben den Land- und Forstwirten u. a. auch Unternehmer aus dem Bereich des Garten- und Weinbaus sowie, der Fischzucht, wenn das Unternehmen eine bestimmte Mindestgröße erreicht. Versicherungspflichtig ist auch der Ehegatte eines Landwirts.

Beitragssatz 2017

Der monatliche Beitrag zur berufsständischen Rentenversicherung wird jährlich durch Rechtsverordnung festgesetzt. Er beträgt im Jahr 2017 für Landwirte, Ehegatten von Landwirten und freiwillig Versicherte jeweils € 241,00 in den alten Bundesländern und € 216,00 in den neuen Bundesländern. Für mitarbeitende Familienangehörige gilt ein monatlicher Beitragssatz von € 120,50 in den alten bzw. von € 108,00 in den neuen Bundesländern.

Beitragszuschüsse

Unverändert erhalten versicherungspflichtige Landwirte und ihre Ehegatten für 2017 einen Zuschuss zu ihrem Beitrag. Voraussetzung ist, dass das Einkommen des landwirtschaftlichen Unternehmens und seines (nicht dauernd getrennt lebenden) Ehegatten bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für 2017 gilt eine Einkommensgrenze von je € 15.500,00 also zusammen € 31.000,00. Der Beitragszuschuss bemisst sich nach der wirtschaftlichen Situation. Er beträgt für 2017 zwischen € 10,00 € und € 145,00 in den alten Bundesländern bzw. zwischen € 9,00 und € 130,00 in den neuen Bundesländern. 

Stand: 27. Februar 2017

Bild: countrypixel - fotolia.com

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Erscheinungsdatum:

Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
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