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Futterknappheit, Ernteausfälle

Besonders Landwirtinnen und Landwirte sind von der lang anhaltenden Hitzewelle in Deutschland betroffen. Die Futterversorgung ist vielerorts kritisch, die Getreideernte dürfte noch schlechter ausfallen als befürchtet. Der Bauernverband fordert rasche Nothilfen von möglichst € 1 Mrd.

Billigkeitsmaßnahmen, Vorauszahlungen

Die Finanzverwaltungen der Länder reagieren im Allgemeinen mit Steuererleichterungen und Steuerstundungen. Die niedersächsischen Steuerbehörden gewähren betroffenen Landwirten beispielsweise auf Antrag bestimmte Billigkeitsmaßnahmen oder eine Anpassung der Vorauszahlungen unter Einbeziehung der aktuellen Situation. Laut einer Pressemitteilung (vom 20.7.2018) sollen die Finanzbehörden „schnell entscheiden und dabei im Rahmen der gegebenen Ermessensspielräume die besondere Situation der Landwirtschaft angemessen berücksichtigen“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Es wird empfohlen, dass die Betroffenen frühzeitig den Kontakt mit den jeweils zuständigen Finanzämtern suchen.

EU-Kommission

Die Europäische Union will nach Presseberichten die unter der Dürre leidenden Bauern mit vorgezogenen Auszahlungen von Subventionen unterstützen. Die betroffenen Landwirte sollten bis zu 70 % der sogenannten Direktzahlungen bereits bis Mitte Oktober erhalten anstatt wie üblich erst im Dezember, wie die EU-Kommission mitteilte. Auch die Auszahlung der Mittel für landwirtschaftliche Entwicklung wird vorgezogen. Damit sollen Liquiditätsengpässe vermieden werden.

Gewinnglättung

Die anhaltende Dürre könnte die EU-Kommission nun dazu bewegen, das anhängige Beihilfeverfahren bezüglich einer von der deutschen Bundesregierung Ende 2016 beschlossenen Gewinnglättung voranzutreiben und zu genehmigen. Geplant ist eine dreijährige Gewinnglättungsregelung. Danach sollen Landwirtinnen und Landwirte Verluste bzw. höhere und niedrigere Gewinne über einen Zeitraum von drei Jahren verrechnen können. Diese Steuervergünstigung bedarf der Zustimmung aus Brüssel, welche bis dato noch aussteht. Kommt es zur Umsetzung dieser Neuregelung, könnten Landwirte ihre zu erwartenden Dürreverluste mit Gewinnen der letzten drei Jahre verrechnen und ggf. Steuern zurückholen.

Stand: 28. August 2018

Bild: Countrypixel - fotolia.com

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