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Im Zuge der Corona-Krise gelten für Saisonarbeiter Sonderregelungen. In den kommenden Monaten können jeweils bis zu 40.000 Saisonarbeiter nach Deutschland einreisen (Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums vom 2.4.2020). Die Arbeiter sind auf Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten Hygienestandards auszuwählen. Die ausländischen Saisonarbeiter dürfen ausschließlich mit dem Flugzeug und unter Aufsicht der Bundespolizei einreisen.

Einreise und Anmeldung

Der Deutsche Bauernverband (DBV) übernimmt die Organisation der Einreise von Saisonarbeitern aus dem Ausland. Anmeldungen können über das Portal www.saisonarbeit2020.bauernverband.de erfolgen. Mit der Nutzung dieses Portals werden die für die Bundespolizei erforderlichen Anreisedaten gemeldet und an die Bundespolizei übermittelt. 

Beschäftigung von Erntehelfern

„Für Unternehmen ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter umzusetzen“, heißt es aus dem Bayerischen Landwirtschaftsministerium. Es wird empfohlen, Saisonarbeitskräfte in kleine Trupps einzuteilen und diese voneinander getrennt zu halten. Wo es möglich ist, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

Unterbringung

Erntehelfer dürfen in Hotels und Unterkünften jeder Art untergebracht werden. Saisonarbeiter sind keine privaten Touristen, sondern fallen unter den Personenkreis der Geschäftsreisen.

Arbeitsrechtliche Hinweise

Die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen gelten unverändert. Das heißt, die Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben.

Stand: 10. Juni 2020

Bild: elmar gubisch - stock.adobe.com

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Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
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