Pferde außerhalb der Landwirtschaft
BFH-Rechtsprechung
Der Bundesfinanzhof hat in verschiedenen Urteilen (zuletzt vom 21.1.2015, XI R 13/13) die Verwaltungsauffassung bestätigt, wonach Leistungen aus einer Pensionstierhaltung von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Tieren (im Urteilsfall Pferde) weder der Durchschnittssatzbesteuerung für Landwirte mit einem Umsatzsteuersatz von 5,5 % (§ 24 des Umsatzsteuergesetzes - UStG) noch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegen.
Neues BMF-Schreiben
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun mit einem Schreiben vom 27.8.2015, III C 2 – S7410/07/10005, den maßgeblichen Umsatzsteuererlass dahingehend geändert, dass der Regelsteuersatz von 19 % für alle Pferde anzuwenden ist, die nicht für land- und forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden.
Stand: 27. November 2015