bypass_blocks_title
Inhalt
/steuernews/spezialwissen_landwirte/

Aufbewahrungsfristen

Buchführungspflichtige Landwirtinnen und Landwirte müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Buchungsbelege mindestens zehn Jahre aufbewahren. Eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist gilt auch für Landwirte, die ihren Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln. Empfangene und abgesendete Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen, soweit sie steuerlich von Bedeutung sind, sind mindestens sechs Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung im Buch gemacht worden ist oder der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden ist, oder bei Bilanzen mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Jahresabschluss fest- bzw. aufgestellt wurde (§ 147 Abs. 4 der Abgabenordnung).

Unterlagen, die zum 31.12.2022 vernichtet werden können

Zum Jahreswechsel können Landwirtinnen und Landwirte Handelsbücher, Inventare, Bilanzen und sämtliche Buchungsbelege aus dem Jahr 2012 vernichten. Voraussetzung ist, dass in diesen Dokumenten der letzte Eintrag im Jahr 2012 erfolgt ist. Handels- oder Geschäftsbriefe, die sie in 2016 empfangen oder abgesandt haben sowie andere aufbewahrungspflichtige Unterlagen aus dem Jahr 2016 und früher können ebenfalls vernichtet werden.

Ablaufhemmung der Frist

Unabhängig von der obigen Regelverjährung gilt eine Aufbewahrungspflicht, solange die Dokumente für die Besteuerung weiterhin von Bedeutung sind. Lieferscheine müssen nur dann aufbewahrt werden, wenn sie einen Buchungsbeleg oder Rechnungsbestandteil darstellen.

Stand: 28. November 2022

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Über uns: Mit uns sind Sie gut beraten! Wir bieten Steuerberatung und Wirtschaftprüfung in Bad Oeynhausen, Minden-Lübbecke. Kontaktieren Sie unsere Experten und profitieren Sie von mehr als 50 Jahren Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer | Vereidigte Buchprüfer | Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.