bypass_blocks_title
Inhalt
/steuernews/spezialwissen_landwirte/

Tierzucht

Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 Umsatzsteuergesetz/UStG sind Leistungen, „die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen“, mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu besteuern. In der Praxis ist es vielfach streitig, ob bestimmte Leistungen unmittelbar oder nur mittelbar einem der aufgezählten Zwecke dienen.

Erstellung von Sauenplänen, Betriebszweigauswertung

Ein eingetragener Verein, bestehend aus Mitgliedern wie Ferkelerzeuger/-produzenten, Ferkelaufzüchter und Mäster, rechnete folgende Dienstleistungen mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz ab: Grundgebühren pro Quartal (Abrechnung pro Quartal für aktive Landwirte); Führung der Sauenpläne, Betriebszweigauswertungen, Intensivberatungen und Trächtigkeitsberatungen. Ziel der Beratungen ist u. a., dem Landwirt Möglichkeiten zur Steigerung der Produktivität einer Zuchtsau, z. B. durch Optimierung der Leertage und Steigerung der Qualität der für die Mast bestimmten Ferkel, oder aber einen anzuratenden Austausch der jeweiligen Zuchtsau aufzeigen zu können. Der Landwirt ist zur Führung eines Sauenplans nicht verpflichtet und die Zuchtsauen sind nicht in einem Zuchtbuch eingetragen. Das Finanzamt führte eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durch und stellte fest, dass die genannten Dienstleistungen mit dem Regelsteueratz abzurechnen seien, da die Leistungen die Leistungs-/Qualitätsprüfung in der Tierzucht allenfalls mittelbar, jedoch nicht, wie von Gesetzes wegen gefordert, unmittelbar fördern würden. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 23.5.2022, 5 K 714/20 U) folgte der Finanzamt-Auffassung. Die streitgegenständlichen Leistungen würden dem einzelnen Ferkelproduzenten lediglich ermöglichen, selbst entsprechende Maßnahmen im Betrieb konkret zu ergreifen bzw. umzusetzen. Auch mit reinen betriebsbezogenen Beratungen und der Sammlung und Darstellung des Betriebs in Zahlen mit entsprechender Auswertung und Handlungsempfehlung würde die Tierzucht des Ferkelproduzenten noch nicht gefördert.

Revision

Über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes entscheidet letztlich der Bundesfinanzhof/BFH in dem Verfahren XI R 21/22. Betroffene Steuerpflichtige können sich auf dieses Verfahren berufen.

Stand: 27. November 2023

Bild: Countrypixel - stock.adobe.com

Über uns: Mit uns sind Sie gut beraten! Wir bieten Steuerberatung und Wirtschaftprüfung in Bad Oeynhausen, Minden-Lübbecke. Kontaktieren Sie unsere Experten und profitieren Sie von mehr als 50 Jahren Erfahrung. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Erscheinungsdatum:

Bollmann, Spielmann & Kollegen GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfer | Vereidigte Buchprüfer | Steuerberater

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.