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Steuernews-TV März 2025

Sozialversicherungsrechengrößen 2025: Das ändert sich!

Die Sozialversicherungsrechengrößen 2025 sind da! Dieses Jahr gibt es wichtige Neuerungen: Einheitliche Werte für ganz Deutschland und höhere Beitragsbemessungsgrenzen nach der starken Lohnsteigerung 2023. Klicken Sie rein in die neueste Ausgabe von Steuernews-TV und erhalten Sie kompakt alle wichtigen News!

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Sozialversicherungsrechengrößen 2025: Das ändert sich!

Die Sozialversicherungsrechengrößen für 2025 stehen fest! Seit dem 1. Januar gelten erstmals einheitliche Werte für alte und neue Bundesländer – die bislang notwendige Rechtskreistrennung entfällt somit für Meldungen ab 2025. Achtung: Nachdem die Lohnsteigerungen im Jahr 2023 deutschlandweit mit durchschnittlich 6,44 % besonders hoch waren, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 bei 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich. Die für die gesetzliche Krankenversicherung maßgebliche Versicherungspflichtgrenze beträgt 2025 6150 Euro im Monat bzw. 73.800 Euro im Jahr.

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